· Fachbeitrag · Freiberufler-Sozietät
Positives Signal vom BFH: Begünstigte Realteilung trotz Fortführung einer Personengesellschaft
von Dr. Hansjörg Pflüger, Stuttgart
| Mit einer wegweisenden Entscheidung hat der BFH kürzlich die gewinnneutrale Realteilung einer Mitunternehmerschaft erleichtert und so interessante neue Gestaltungsspielräume geschaffen. Denn nach der neuen Sichtweise muss die Gesellschaft nicht mehr zwingend beendet werden ( BFH 17.9.15, III R 49/13, Abruf-Nr. 146459 ). |
1. Die typische Ausgangssituation
Wenn eine stark personenbezogene Gesellschaft, insbesondere eine Freiberufler-Sozietät, auseinandergeht, gibt es dafür die unterschiedlichsten Gründe. Für die Gestaltung der Trennung entscheidend ist dabei, ob die Mitunternehmer zerstritten sind, oder ob z. B. ein planmäßiger Generationenwechsel durchgeführt werden soll. Jedoch egal welche Gründe für die Trennung vorliegen, immer wieder tauchen dieselben Strickmuster auf:
- Ein Teilbetrieb wird aus der Gesellschaft herausgelöst und von einem weichenden Gesellschafter fortgeführt oder
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