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  • · Fachbeitrag · Fuhrpark

    BFH kippt beliebtes Steuersparmodell „Pkw-Leasing mit privatem Kauf bei Laufzeitende“

    von Dipl.-Finw. StB Robert Bäumker, Rheda-Wiedenbrück

    | Die dem Leasingnehmer kurz vor Vertragsende eingeräumte Möglichkeit, den „teuer“ geleasten Pkw zu einem weit unter dem Verkehrswert liegenden Preis selbst anzukaufen oder einen Dritten als Käufer zu benennen, stellt ein entnehmbares betriebliches Wirtschaftsgut dar, wenn die Leasingraten zuvor als Betriebsausgaben abgezogen worden sind. Nimmt der Leasingnehmer das Angebot an, hat er die Differenz zwischen Teilwert und vereinbartem Restwert zu versteuern. Mit dieser Klarstellung hat der BFH einer in der Praxis beliebten Gestaltung den Boden entzogen ( BFH 26.11.14, X R 20/12 ). |

     

    Zum Hintergrund

    In der Praxis hatte sich folgendes Gestaltungsmodell entwickelt:

    • 1. Die Leasinggesellschaft schließt mit einem Unternehmer einen Pkw-Leasingvertrag ab. Dabei sind die laufend zu entrichtenden Raten sehr hoch.