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  • 18.04.2023 · Nachricht · Gebäudesanierung

    Vorbehaltsnießbrauch und § 35c EStG – eine echte Steuerfalle

    | Seit dem 1.1.20 werden bestimmte energetische Maßnahmen am Eigenheim steuerlich gefördert. Geregelt ist dies in § 35c EStG. Die Steuervergünstigung ist attraktiv, da ein unmittelbarer Abzug von der Steuerschuld erfolgt. Direkt von der Steuerschuld können 20 % der Aufwendungen abgezogen werden, maximal insgesamt 40.000 EUR je Objekt, verteilt über drei Jahre. Voraussetzung ist, dass das begünstigte Objekt bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre ist. Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Bescheinigung eines Fachunternehmens nach amtlichem Muster vorliegt. |