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  • · Fachbeitrag · Geschäftsführerversorgung

    Auswirkungen des „Kombinationsmodells“ bei einer Pensionszusage

    von Dr. Hansjörg Pflüger, Stuttgart

    | Da sich die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse während der regelmäßig auf Jahrzehnte ausgelegten Geschäftsführerversorgung stark verändern können, wird es oft notwendig sein, eine erteilte Pensionszusage an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Jüngst hatte der BFH (20.11.19, XI R 52/17, Abruf-Nr. 215198 ) nun zu klären, welche steuerlichen Folgen das immer wieder praktizierte „Kombinationsmodell“ hat. Dabei wird der bereits erdiente Teil (past service) einer Pensionszusage auf einen Pensionsfonds übertragen, der noch zu erdienende future service hingegen auf eine Unterstützungskasse. |

    1. Sachverhalt

    Eine GmbH sagte ihrem beherrschenden GGf im Jahr 2000 eine betriebliche Altersversorgung zu. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses nach Vollendung des 65. Lebensjahres sollte er eine monatliche Rente von rd. 3.000 EUR erhalten. Im Falle der Berufsunfähigkeit bestand ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente in gleicher Höhe, die längstens bis zum 65. Lebensjahr zu zahlen war (abgekürzte Invalidenrente). Im Anschluss war die Altersrente zu zahlen. Bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen ohne Eintritt des Versorgungsfalls blieben die zeitanteiligen Rentenansprüche erhalten. Zur Abdeckung dieser Pensionsverpflichtung wurde bei einer Versicherungsgesellschaft A eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen.

     

    Im Streitjahr 2010 (im Dezember) übertrug die GmbH die Pensionsverpflichtung in Höhe des bereits erdienten Rentenanspruchs von monatlich 1.368,58 EUR auf den Pensionsfonds B. Hierfür war ein Einmalbetrag von rd. 240.000 EUR zu leisten. Die vom Begünstigten noch nicht erdiente Altersrente von monatlich 1.699,25 EUR übernahm die Unterstützungskasse C. Hierfür hatte die GmbH jährlich gleichbleibende Zahlungen zu erbringen. Lediglich die Verpflichtung, möglicherweise eine Berufsunfähigkeitsrente bis zum Pensionsalter zahlen zu müssen, verblieb bei der GmbH. Die von der GmbH zum 31.12.09 gebildete Pensionsrückstellung betrug 153.805 EUR.