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  • 07.02.2022 · Nachricht · Gesellschafterdarlehen

    Abziehbarkeit von Zinsen bei vermögensverwaltender KG

    | Gewährt ein Gesellschafter „seiner“ vermögensverwaltenden Personengesellschaft ein Darlehen, stellt sich die Frage, ob ein solches Darlehensverhältnis steuerlich voll anerkannt werden kann oder nur insoweit, als der Gesellschafter nicht beteiligt ist. Für das FG München (18.3.21, 10 K 2756/19, Rev. BFH: I R 19/21) kommt eine steuerliche Anerkennung aufgrund der anzustellenden Bruchteilsbetrachtung bei einem Darlehensverhältnis zwischen dem Gesellschafter einer vermögensverwaltenden KG und der Gesellschaft nicht in Betracht, soweit der Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt ist. Es handele sich insoweit um ein steuerlich unbeachtliches „Insichgeschäft“. |