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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    Der neue § 7b EStG: Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus auf den Weg gebracht

    | Aufgrund wachsender Haushaltszahlen insbesondere in Ballungsgebieten ist die Wohnungsnachfrage erheblich gestiegen. Der Gesetzgeber will daher mit der Neuregelung des § 7b EStG steuerliche Anreize zur Schaffung neuen Wohnraums setzen. Das Finanzministerium rechnet mit einem Steuerausfall von über 2 Mrd. EUR. Wegen des Drucks auf dem Wohnungsmarkt dürfte dennoch mit einer zügigen Verabschiedung des Gesetzes zu rechnen sein. |

    Überblick

    Das Gesetz sieht insbesondere eine Sonderabschreibung für drei Jahre vor. Sie soll gewährt werden, wenn neue Wohnungen oder Gebäude hergestellt oder angeschafft werden und diese entgeltlich zu Wohnzwecken überlassen werden (vgl. BR-Drucks. 67/16). Im Wesentlichen sieht § 7b EStG-E folgende Bestimmungen vor:

     

    • 1. Bauantrag bzw. Bauanzeige müssen nach dem 31.12.15 und vor dem 1.1.19 gestellt worden sein (dies gilt auch bei einer Anschaffung).
    • 2. Die Baukosten/Anschaffungskosten dürfen pro qm Wohnfläche einen Betrag von 3.000 EUR nicht überschreiten. Die Förderung bezieht sich aber maximal auf 2.000 EUR.
    • 3. Die Neubauten müssen mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken vermietet werden.
    • 4. Die Sonderabschreibung beträgt in den ersten zwei Jahren 10 %; im dritten Jahr 9 %. Mit der allgemeinen Abschreibung (2 % x 3 Jahre) ergibt sich somit eine Abschreibung von 35 % in den ersten drei Jahren.

     

    Das Gesetzgebungsverfahren soll nach derzeitigen Plänen bis zum 13.5.16 abgeschlossen sein. Das Gesetz bedarf allerdings auch noch der Genehmigung durch die Europäische Kommission.

     

    Einen ausführlichen Beitrag dazu gibt es in der Aprilausgabe der GStB, die am 30.3. in Druck geht!

     

    Quelle: ID 43945021