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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    Finanzausschuss des Bundesrats beschließt Vereinfachung der Steuererklärungen für Rentnerinnen und Rentner

    | Mit dem am 9.12.15 vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde der Grundstein für ein modernes, digitales Besteuerungsverfahren gelegt. Insbesondere im Massenverfahren soll die Veranlagung künftig vollständig automationsgestützt erfolgen. Wie angekündigt, hat das Hessische Finanzministerium letzte Woche einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf des Bundes gestellt. Danach sollen die Rentenversicherungsträger in Zukunft zur Bescheinigung der steuerlichen Rentendaten verpflichtet werden. |

     

    Hessens Finanzminister kommentiert den Vorstoß wie folgt:

    „Unser Änderungsantrag zum Gesetzentwurf des Bundes war erfolgreich: Steuererklärungen für Rentnerinnen und Rentner sollen zukünftig einfacher werden“, erklärte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer im Rahmen der Sitzung des Finanzausschusses. Damit zeige Hessen einmal mehr, dass es Ernst damit mache, spürbare Entlastung für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. „Uns ist durchaus bewusst, dass die Steuererklärung für die Bürgerinnen und Bürger eher Last statt Lust ist. Deshalb ist es unser erklärtes Ziel, diese Last so klein wie möglich zu halten. Ein Baustein dabei ist die nun angestoßene Erleichterung für unsere Rentnerinnen und Rentner als Teil des Gesetzentwurfs für ein moderneres Besteuerungsverfahren“, so der Minister.

     

    Mehr als vier Millionen Rentner seien laut Schäfer inzwischen dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. „Dabei müssen sie bisher einen Teil ihrer Rente, den voll steuerpflichtigen so genannten „Anpassungsbetrag“, der sich aus den Rentenerhöhungen seit 2005 zusammensetzt, gesondert eintragen - als Laie kann man diesen Betrag kaum selbst ermitteln“, so der Minister zur derzeit noch aktuellen Vorgehensweise. Die Rentenversicherung übermittle zwar alle für die Steuererklärung benötigten Daten an die Finanzverwaltung, die Rentnerinnen und Rentner würden aber darüber grundsätzlich nicht informiert.

     

    Dank des hessischen Änderungsantrags zum Gesetzentwurf des Bundes soll die gesetzliche Rentenversicherung künftig ihren Service verbessern und Rentenempfängern jährlich die steuerlich relevanten Werte bescheinigen. Der Hessische Finanzminister dazu: „Wer als Rentner Steuererklärungspflichten hat, kann die ins Formular einzutragenden Daten dann einfach aus einer Bescheinigung der Rentenversicherung entnehmen.“

     

    Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 14.1.16

    Quelle: ID 43819715