· Fachbeitrag · Gesetzgebung
„Jahressteuergesetz 2015“ nun doch überraschend schon in trockenen Tüchern
von Dr. Hansjörg Pflüger, Stuttgart
| Unter dem sperrigen Titel „Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ hat der Gesetzgeber nun doch noch unmittelbar vor dem Jahreswechsel das JStG 2015 beschlossen (BGBl I 14, 2417). In diesem Omnibusgesetz „versteckt“ hat der Gesetzgeber bekanntlich auch eine Vielzahl von Änderungen im Ertragsteuerrecht, über die wir bereits im Entwurfsstadium berichtet haben ( GStB 14, 338 ff.). Der folgende Beitrag beschränkt sich daher auf die Änderungen, die sich noch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ergeben haben und auf weitere wichtige Neuerungen. |
1. Nur nachrichtlich: Bereiche ohne Veränderungen
Das Gesetzgebungsverfahren ohne Veränderungen passiert haben die
- Kürzung des Betriebsausgabenabzugs (§ 3c Abs. 2 EStG)
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