25.06.2024 · Nachricht · Gewerbesteuer
Gewächshausbau und Pflanzenzucht keine eigenständigen Betriebe
| Wer neben dem Bau von Gewächshäusern Pflanzen züchtet und mit ihnen handelt, unterhält nach Auffassung des FG Münster (29.11.23, 13 K 986/21 G) unterschiedliche Betriebe. Dies hat zur Folge, dass für Zwecke der Gewerbesteuer Verluste aus der Pflanzenzucht nicht mit Gewinnen aus dem Gewächshausbau verrechnet werden können. |
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