· Fachbeitrag · Gewerbesteuer
Volle gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Standmieten von Imbissbuden
von Dr. Hansjörg Pflüger, Stuttgart
| Der BFH hat klargestellt, dass im Reisegewerbe tätige Betreiber von Imbissbuden die Aufwendungen für ihre Standflächen nach § 8 Nr. 1 Buchstabe e GewStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrages hinzurechnen müssen (BFH 12.10.23, III R 39/21, Abruf.-Nr. 238453 ). |
Sachverhalt
Die X-GmbH erbrachte an ständig wechselnden Orten gastronomische Leistungen in Form von zubereiteten Speisen. Für ihre Verkaufsstände mietet sie für die Dauer von einzelnen Tagen bis hin zu mehreren Wochen Standplätze auf Märkten, Festivals und anderen Veranstaltungen an. Die zu verkaufenden Speisen bereitet die X-GmbH in den Ständen zu. Hierfür erforderliche Betriebsmittel wie Wasser und Strom stellen die Vermieter zur Verfügung.
Das FA sah in dem Entgelt für die Anmietung der Standflächen „Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen“ und rechnete bei der Ermittlung des Gewerbeertrags die Hälfte des Entgelts hinzu (§ 8 Nr. 1 Buchstabe e GewStG). Der BFH gab dem FA Recht.
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