· Fachbeitrag · Gewerbetreibende
Authentifizierung: Übergangsregelung läuft Ende August aus
| Nicht authentifiziert übermittelte Daten werden von der Steuerverwaltung ab dem 1.9.2013 nicht mehr angenommen. Hierauf weist die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hin. Von der Authentifizierungspflicht betroffen sind Lohnsteuer-Anmeldungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Anmeldungen von Sondervorauszahlungen, aber auch Zusammenfassende Meldungen sowie Anträge auf Dauerfristverlängerung (OFD Karlsruhe 21.6.13, PM Nr. 6/2013). |
Zwar sind Unternehmer und Arbeitgeber grundsätzlich bereits seit Jahresbeginn verpflichtet, die oben genannten Daten mit elektronischem Zertifikat authentifiziert zu übermitteln. Infolge einer Übergangsfrist werden bis zum 31.8.13 jedoch auch Abgaben ohne Authentifizierung akzeptiert.
Beachten Sie | Ein elektronisches Zertifikat erhalten alle Steuerpflichtigen durch eine Registrierung im ElsterOnline-Portal unter elsteronline.de/eportal. Dabei ist indes zu beachten, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann. Arbeitgebern empfiehlt die OFD im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale zum 1.1.13 die Zertifikatsart „Nicht-persönliches Zertifikat (Organisationszertifikat)“.