17.07.2017 · Nachricht · Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte
Steuerliche Anerkennung einer mehrstöckigen Freiberufler-KG
| Eine mehrstöckige Freiberufler-KG hat nur dann freiberufliche Einkünfte, wenn auch alle nur mittelbar beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaft über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und in der Untergesellschaft zumindest in geringf ügigem Umfang leitend und eigenverantwortlich mitarbeiten (FG Schleswig-Holstein 17.11.15, 4 K 93/14, Rev. BFH III R 7/17). |
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