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  • 17.07.2017 · Nachricht · Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte

    Steuerliche Anerkennung einer mehrstöckigen Freiberufler-KG

    | Eine mehrstöckige Freiberufler-KG hat nur dann freiberufliche Einkünfte, wenn auch alle nur mittelbar beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaft über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und in der Untergesellschaft zumindest in geringfügigem Umfang leitend und eigenverantwortlich mitarbeiten (FG Schleswig-Holstein 17.11.15, 4 K 93/14, Rev. BFH III R 7/17). |