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  • 28.02.2018 · Nachricht · GmbH-Geschäftsführer

    Gewinnabführungsvertrag erst mit Eintragung ins HR wirksam

    | Verpflichtet sich eine GmbH zur körperschaftsteuerlichen Gewinnabführung, wird der Gewinnabführungsvertrag nur dann wirksam, wenn die Gesellschafterversammlung dem Vertrag zustimmt und der Vertrag ins Handelsregister eingetragen wird (BFH 23.8.17, I R 80/15, Abruf-Nr. 198458 ). |