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  • · Fachbeitrag · GmbH-Geschäftsführer

    Wichtige neue Aspekte zur Überversorgung und Erdienbarkeit bei Pensionszusagen

    von Dr. Hansjörg Pflüger, Stuttgart

    | Da Pensionszusagen ein Versprechen auf die Zukunft sind und sich über viele Jahre, teilweise Jahrzehnte aufbauen, kann es immer wieder zu Anpassungsbedarf kommen. Insbesondere bei den Gesichtspunkten der Überversorgung und der Erdienbarkeit sind Probleme vorprogrammiert. Sei es, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung des die Pensionszusage erteilenden Unternehmens verändert oder dass die Zusage an die veränderten Lebensbedürfnisse des Geschäftsführers angepasst werden muss. Als Steuerberater muss man hier auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. |

    1. Problemstellung

    Da Pensionszusagen endgehaltsabhängig oder endgehaltsunabhängig ausgestaltet werden können, ergeben sich aus einer Veränderung des Aktivgehalts unterschiedliche unmittelbare Auswirkungen auf die Pensionszusage:

     

    • Endgehaltsunabhängige Pensionszusagen: Die Pensionszusage lautet auf einen festen EUR-Betrag (z. B. 4.000 EUR monatlich). Eine Erhöhung des Aktivgehalts hat in diesem Fall keine unmittelbare Auswirkung auf die Höhe des Pensionsanspruchs. Allerdings können sich Auswirkungen auf die Anerkennung der Pensionszusage ergeben ‒ insbesondere bei einer Gehaltsherabsetzung unter dem Gesichtspunkt der sog. Überversorgung (75 %-Grenze).