· Fachbeitrag · Handwerkerleistungen
Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen: Steuerermäßigung strittig
| Die OFD Münster hat aktuell auf ein Urteil des FG Köln hingewiesen, wonach Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitung als steuerbegünstigte Handwerkerleistung berücksichtigt werden können ( FG Köln 18.10.12, 14 K 2159/12, Rev. BFH VI R 1/13 ). Nach der Meinung der Finanzverwaltung sind derartige Aufwendungen indes nicht begünstigt, da es sich bei der Prüfung nicht um eine Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme handelt (OFD Münster 3.5.13, Kurzinfo ESt 20/2010). |
Hinweis | Nur soweit als Folge von Dichtheitsprüfungen Reparaturmaßnahmen an den privaten Abwasserleitungen anfallen, soll die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen zulässig sein - so die OFD.
Quelle: Ausgabe 07 / 2013 | Seite 217 | ID 40256550