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  • · Nachricht · Internatskosten

    Kosten für Privatschulbesuch eines hochbegabten Kindes keine agB

    | Für das FG Münster (13.6.23, 2 K 1045/22 E; NZB BFH: VI B 35/23) stellen allgemeine Aufwendungen für den Privatschulbesuch eines hochbegabten Kindes keine agB dar, weil es sich nicht um unmittelbare Krankheitskosten handelt. |

     

    Im Streitfall besuchte die Tochter der Kläger ein Internatsgymnasium. Der Amtsarzt hatte zuvor eine Hochbegabung und ständige schulische Unterforderung mit der Folge behandlungsbedürftiger psychosomatischer Beschwerden festgestellt. Aus gesundheitlichen Gründen hatte er daraufhin den Besuch einer Schule mit individuellen, an die Hochbegabung angepassten Fördermöglichkeiten dringend befürwortet. Das FA sah die amtsärztliche Stellungnahme nicht als amtsärztliches Gutachten i. S. d. § 64 Abs. 1 Nr. 2 EStDV an und lehnte den begehrten Abzug als agB ab. Ungeachtet der Nachweisproblematik sah das FG die Internatskosten nicht als unmittelbare Krankheitskosten an.

     

    PRAXISTIPP | Laut BFH (9.10.81, VI R 7/78) ist für einen Abzug als agB erforderlich, dass der Privatschulbesuch zum Zwecke der Heilbehandlung erfolgt und dort eine spezielle, unter der Aufsicht medizinisch geschulten Fachpersonals durchgeführte Heilbehandlung stattfindet. In allen anderen Fällen seien die Privatschulaufwendungen grundsätzlich durch den Kinderfreibetrag, den Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf und das Kindergeld abgegolten.

     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2023 | Seite 428 | ID 49732571