· Fachbeitrag · Investmentsteuerrecht
Währungskursbedingte Teilwertabschreibung auf Investmentanteile wieder hinzuzurechnen
von RA Johannes Höring, LL.M., Trier
Eine GmbH, die Anteile an einem in US-Dollar geführten Aktienfonds erworben hat und aufgrund einer ungünstigen Entwicklung des Wechselkurses eine Teilwertabschreibung auf die Investmentanteile vornimmt, hat den Verlust außerbilanziell wieder hinzuzurechnen (BFH 21.9.16, I R 63/15). |
Zum Hintergrund
In dem Rechtsstreit ging es im Wesentlichen um die Frage, ob Währungsverluste aus der Bewertung von Investmentanteilen bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens zu berücksichtigen sind. Die Klägerin, eine GmbH, hatte die Investmentfondsanteile zu den Bilanzstichtagen zulässigerweise mit dem niedrigeren Teilwert bewertet. Sie veräußerte diese mit einem rechnerischen Kursgewinn. Durch fallende Umrechnungskurse ergab sich in Euro jedoch ein Verlust. Das Finanzamt hatte die Teilwertabschreibung als solche anerkannt, jedoch den Verlust außerbilanziell nach § 8b Abs. 3 S. 3 KStG wieder hinzugerechnet. Sowohl das FG Hessen (15.7.15, 4 K 2484/13) als auch aktuell der BFH stimmten dem zu.
Anmerkungen
Kursverluste der zu einem Investmentfonds gehörenden börsennotierten Aktien berechtigen grundsätzlich zu einer Teilwertabschreibung auf die Investmentfondsanteile, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine baldige Wertsteigerung vorliegen. Wird ein ausländischer Investmentfonds in einer Fremdwährung geführt und investiert er in auf Fremdwährung lautende Aktien, ist dabei nach Auffassung des BFH nicht nur auf den Börsenkurs, sondern auch auf den Währungswechselkurs abzustellen. Steuerlich ist zwischen börsenkursbedingten und wechselkursbedingten Wertveränderungen nicht zu differenzieren.
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