· Fachbeitrag · Kapitalanleger
BFH äußert Zweifel an der Steuerpflicht von Erstattungszinsen
| Der BFH bezweifelt, dass zumindest die rückwirkende Anwendung der Regelung im Jahressteuergesetz 2010, Erstattungszinsen der Besteuerung zu unterwerfen, rechtmäßig ist. Er hat deshalb dem Antrag eines Steuerpflichtigen auf Aussetzung der Vollziehung stattgegeben. Die abschließende Beurteilung bleibt allerdings dem Hauptsacheverfahren vorbehalten ( BFH 22.12.11, VIII B 190/11 ; beim BFH anhängige Verfahren: VIII R 1/11, VIII R 36/10). |
Hinweis | Der BFH hatte entschieden, dass Erstattungszinsen - Steuererstattungen werden verzinst, wenn der Bescheid später als 15 Monate nach Ende des Veranlagungszeitraums erlassen wird - nicht steuerbar sind. Der Gesetzgeber hat dieses Urteil jedoch ausgehebelt, sodass die Zinsen in allen noch offenen Fällen zu den Kapitalerträgen gehören. Hinsichtlich der Rückwirkungsproblematik sollte man die anhängigen Verfahren unbedingt im Blick haben.