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  • · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften

    Erwerb eigener Anteile einer GmbH führt zu Veräußerungsgewinn beim bisherigen Anteilseigner

    von Dr. Hansjörg Pflüger, Stuttgart

    | Der BFH hat sich in letzter Zeit immer häufiger mit Fragestellungen zu befassen, die durch die gesellschaftsrechtlichen Änderungen des 2010 in Kraft getretenen BilMoG aufgeworfen werden. Im jüngsten Streitfall geht es um die Frage, ob der Kauf eigener Anteile durch eine GmbH zu einem Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG beim bisherigen Anteilseigner führt. Der BFH hat dies nun eindeutig bejaht ( BFH 6.12.17, IX R 7/17, Abruf-Nr. 200046 ). |

     

    Sachverhalt

    Die Klägerin erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Veräußerung von in ihrem Privatvermögen gehaltenen Anteilen an der Z-GmbH.

     

    Die Z-GmbH wurde 1998 mit einem Stammkapital von 50.000 DM gegründet, das von der Klägerin (Kl.) und einer Frau M zu je 50 % gehalten wurde. Im Jahr 2010 übernahm die Kl. den Anteil der M für 12.500 DM, was der Höhe der von M geleisteten Stammeinlage entsprach. Im Zuge der Euroumstellung wurde das Kapital auf 25.000 EUR beziffert und der Differenzbetrag von 564,59 EUR als Kapitalrücklage der Z-GmbH gebucht (§ 27 KStG). Im Jahr 2010 gliederte die GmbH einen Teil ihrer Gewinnrücklage in Höhe von 101.589,40 EUR in eine zweckgebundene Rücklage zum Erwerb eigener Anteile um.

        

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