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  • Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften

    Gesellschafter-Geschäftsführer: „vGA-Falle“ bei Vermietung eines Wohngebäudes

    von Dr. Hansjörg Pflüger, Stuttgart

    | In zwei bemerkenswerten Urteilen hat der BFH klargestellt, dass die Vermietung eines Wohngebäudes an einen Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) zu marktüblichen, aber nicht kostendeckenden Konditionen schnell zu einer vGA führen kann. Die Entscheidungen zeigen, dass bereits ein nicht übermäßig luxuriös ausgestattetes „normales“ Wohngebäude so zur „vGA-Falle“ werden kann ( BFH 27.7.16, I R 12/15 u. I R 71/15). |

    1. Sachverhalt

    Eine GmbH erwarb von einem Dritten für 373.000 EUR inkl. Nebenkosten ein Wohngebäude und vermietete es unmittelbar danach - ab dem 1.7. des Streitjahrs - an ihren alleinigen GGf und dessen Lebensgefährtin. Im Streitjahr wurde noch die Heizungsanlage für rd. 13.700 EUR repariert. Das FA und die GmbH stimmten darin überein, dass die vom GGf an die GmbH gezahlte Miete von 900 EUR monatlich marktüblich war. Das FA setzte nach einer Außenprüfung gleichwohl eine vGA an und errechnete diese wie folgt (gerundet):

     

    • Ermittlung der vGA

    Kapitalverzinsung (4,5 % aus 373.000 EUR für ein halbes Jahr)

    8.392 EUR

    Gebäude-AfA

    3.636 EUR

    Heizungsreparatur

    13.700 EUR

    Zwischensumme

    25.728 EUR

    Gewinnaufschlag 5 %

    1.286 EUR

    ./. tatsächlich bezahlte Miete

    ./.

    5.400 EUR

    vGA

    21.614 EUR