Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Gesellschafter-Geschäftsführer: „vGA-Falle“ bei Vermietung eines Wohngebäudes
von Dr. Hansjörg Pflüger, Stuttgart
| In zwei bemerkenswerten Urteilen hat der BFH klargestellt, dass die Vermietung eines Wohngebäudes an einen Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) zu marktüblichen, aber nicht kostendeckenden Konditionen schnell zu einer vGA führen kann. Die Entscheidungen zeigen, dass bereits ein nicht übermäßig luxuriös ausgestattetes „normales“ Wohngebäude so zur „vGA-Falle“ werden kann ( BFH 27.7.16, I R 12/15 u. I R 71/15). |
1. Sachverhalt
Eine GmbH erwarb von einem Dritten für 373.000 EUR inkl. Nebenkosten ein Wohngebäude und vermietete es unmittelbar danach - ab dem 1.7. des Streitjahrs - an ihren alleinigen GGf und dessen Lebensgefährtin. Im Streitjahr wurde noch die Heizungsanlage für rd. 13.700 EUR repariert. Das FA und die GmbH stimmten darin überein, dass die vom GGf an die GmbH gezahlte Miete von 900 EUR monatlich marktüblich war. Das FA setzte nach einer Außenprüfung gleichwohl eine vGA an und errechnete diese wie folgt (gerundet):
| ||
Kapitalverzinsung (4,5 % aus 373.000 EUR für ein halbes Jahr) | 8.392 EUR | |
Gebäude-AfA | 3.636 EUR | |
Heizungsreparatur | 13.700 EUR | |
Zwischensumme | 25.728 EUR | |
Gewinnaufschlag 5 % | 1.286 EUR | |
./. tatsächlich bezahlte Miete | ./. | 5.400 EUR |
vGA | 21.614 EUR |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig