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  • · Nachricht · Kapitalgesellschaften

    Handelsrechtlich notwendige Zuzahlungen als nachträgliche Anschaffungskosten?

    | Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren IX R 5/15 beizutreten. Es soll dazu Stellung nehmen, ob Zuzahlungen, die der Gesellschafter in das Eigenkapital leistet und die bei der Kapitalgesellschaft als Kapitalrücklage auszuweisen sind (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), bei diesem in jedem Fall und zu jedem denkbaren Zeitpunkt zu ‒ nachträglichen ‒ Anschaffungskosten i. S. d. § 255 Abs. 1 S. 1 und  2 HGB führen und mithin im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 17 Abs. 2 S. 1 EStG zu berücksichtigen sind. Des Weiteren ist zu klären, ob solche Gesellschaftereinlagen „in letzter Minute“ einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO darstellen könnten ( BFH-Beschluss 11.10.17, IX R 5/15 ). |

     

    Beachten Sie | Wenn der BFH in diesem Fall nachträgliche Anschaffungskosten zulässt, könnte dies ein Hinweis darauf sein, dass die Änderung der bisherigen Rechtsprechung zur Anerkennung nachträglicher Anschaffungskosten beim Ausfall eigenkapitalersetzender Finanzierungshilfen doch nicht so rigide ausfällt, wie es das auf S. 438 ff. in dieser Ausgabe besprochene Urteil zunächst vermuten lässt (BFH 11.7.17, IX R 36/15). Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, vor vorschnellen Gestaltungen ist aber zu warnen.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2017 | Seite 429 | ID 45022406