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  • · Fachbeitrag · Kinderbetreuungskosten

    Kosten für zweisprachigen Kindergarten steuerlich absetzbar

    | Der BFH hat jüngst klargestellt, dass der Begriff der Kinderbetreuung weit zu fassen ist. Daher seien auch die Aufwendungen für die Unterbringung in einem zweisprachig geführten Kindergarten grundsätzlich als Kinderbetreuungskosten abziehbar. Nicht begünstigte Aufwendungen für Unterricht oder für die Vermittlung besonderer Fähigkeiten liegen nämlich nur dann vor, wenn die Kinderbetreuung in den Hintergrund rückt ( BFH 19.4.12, III R 29/11, Abruf-Nr. 123080 ). |

     

    Achtung | Etwas anderes gilt, wenn die Kinder speziellen Unterricht in ihrer Freizeit besuchen. Gehen die Kinder zum Nachhilfeunterricht oder lernen sie ein Musikinstrument, dann steht nicht die Betreuung des Kindes im Vordergrund, sondern dessen Bildung. Solche Aufwendungen sind nicht abziehbar.

     

    Hinweis | Obwohl das Urteil zu der in den Streitjahren 2006 und 2007 gültigen Rechtslage ergangen ist, sind die Urteilsgrundsätze auch nach der aktuellen Rechtslage zu beachten. Ab dem Veranlagungszeitraum 2012 sind Kinderbetreuungskosten indes nur noch einheitlich als Sonderausgaben abziehbar.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 400 | ID 36914890