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  • 24.02.2014 · Fachbeitrag · Kindergeld

    Auch minimale Überschreitung der Wochenarbeitszeit schädlich

    | Für ein volljähriges Kind können Eltern u.a. dann Kindergeld beziehen, wenn sich das Kind in einer Berufsausbildung befindet und noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat. Absolviert das Kind eine Zweitausbildung, ist der Kindergeldanspruch jedoch grundsätzlich verloren, wenn es daneben eine Erwerbstätigkeit mit einer Wochenarbeitszeit von über 20 Stunden ausübt. Schon eine nur geringfügige Überschreitung kann hier „tödlich“ sein (FG Düsseldorf 29.8.13, 3 K 2231/12 Kg). |