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  • 19.06.2020 · Nachricht · Körperschaftsteuer

    Keine gesetzliche Ausschlussfrist für den Antrag auf Feststellung eines fortführungsgebundenen Verlustvortrags

    | Der Verlustvortrag, der zum Schluss des VZ verbleibt, in den der schädliche Beteiligungserwerb fällt, wird gemäß § 8d Abs. 1 S. 6 KStG zum fortführungsgebundenen Verlust. Das FG Niedersachsen hat in diesem Zusammenhang aktuell entschieden, dass das in § 8d Abs. 1 S. 5 KStG formulierte Antragsrecht sogar bis zum Eintritt der materiellen Bestandskraft des Körperschaftsteuerbescheides noch rechtswirksam ausgeübt werden kann (28.11.19, 6 K 356/18, Rev. BFH: I R 3/20). |