· Fachbeitrag · Konzernfinanzierung
Fremdübliche Darlehenszinssätze bei verbundenen Unternehmen als „Betriebsprüfungsfalle“
von Dr. Hansjörg Pflüger, Stuttgart
| Bei Betriebsprüfungen kommt es regelmäßig zum Streit darüber, ob die zwischen verbundenen Unternehmen vereinbarten Darlehenszinsen fremdüblich sind oder nicht. Insbesondere bei Darlehensvergaben im Konzernverbund über Grenzen hinweg besteht in vielerlei Hinsicht Unsicherheit, welche Zinssätze von der Finanzverwaltung noch akzeptiert werden. In einer umfangreichen Entscheidung hat der BFH jetzt dazu Stellung genommen, wie fremdübliche Darlehenszinssätze zu berechnen sind (BFH 18.5.21, I R 4/17, Abruf-Nr. 225393 ). Die Entscheidung erging zwar zu einem grenzüberschreitenden Sachverhalt, sie hat jedoch auch Auswirkungen auf Darlehen von Gesellschaftern an ihre GmbH bei reinen Inlandsfällen. |
1. Sachverhalt
Die X-GmbH hat ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in Deutschland. Alleinige Anteilseignerin ist die in den Niederlanden ansässige Y-NV. Eine Schwestergesellschaft der X-GmbH ist die ebenfalls in den Niederlanden ansässige Z-BV, die als Konzernfinanzierungsgesellschaft dient.
Die Z-BV reichte an die X-GmbH seit vielen Jahren Darlehen aus, die eine Laufzeit von vier bis sieben Jahren aufwiesen. Die vereinbarten Zinssätze lagen zwischen 4,375 % und 6,45 %. Die X-GmbH erklärte sich in den schriftlichen Darlehensverträgen zur Stellung ausreichender Sicherheiten bereit, „falls die Darlehensgeberin dies wünscht“. Dazu ist es jedoch bei keinem der Darlehen gekommen.
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