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  • 04.11.2024 · Nachricht · Krankheitskosten

    Ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel bei Krebserkrankungen keine agB

    | Nach einer Entscheidung des FG München (25.7.24, 15 K 286/23; Rev. BFH VI R 23/24) sind Aufwendungen für Diätverpflegung nach dem Wortlaut des § 33 Abs. 2 S. 3 EStG und der Entstehungsgeschichte der Ausschlussnorm ausnahmslos nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Dies soll auch für Sonderdiäten gelten, die eine medikamentöse Behandlung ersetzen. |