04.11.2024 · Nachricht · Krankheitskosten
Ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel bei Krebserkrankungen keine agB
| Nach einer Entscheidung des FG München (25.7.24, 15 K 286/23; Rev. BFH VI R 23/24) sind Aufwendungen für Diätverpflegung nach dem Wortlaut des § 33 Abs. 2 S. 3 EStG und der Entstehungsgeschichte der Ausschlussnorm ausnahmslos nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Dies soll auch für Sonderdiäten gelten, die eine medikamentöse Behandlung ersetzen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig