13.10.2020 · Fachbeitrag · Leasingsonderzahlung
Steuermodell „Kostendeckelung bei Leasing“: zweites Verfahren beim BFH
| Viele Einnahmen-Überschuss-Rechner haben in den vergangenen Jahren ein schönes Steuermodell genutzt: Sie haben ihren Betriebs-Pkw geleast, die hohe Leasingsonderzahlung im Erstjahr voll als Betriebsausgabe abgezogen und in den Folgejahren den Privatanteil nach der 1 %-Regelung ermittelt. Aufgrund der Kostendeckelung kam es dann vielfach nur zu einem geringen Privatanteil für die Kfz-Nutzung. Mit diesem Modell ist zwar seit einiger Zeit Schluss, da die Finanzverwaltung zum Halali geblasen hat. Doch wie bereits in GStB 20, 95 ff. berichtet, muss sich nun der BFH mit dem Thema befassen. |
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