15.11.2022 · Nachricht · Lohnsteuer
Erstattung der Kosten für ein Führungszeugnis als Arbeitslohn
| Der FG Münster (23.3.22, 7 K 2350/19 AO, Rev. BFH: VI R 10/22) hat aktuell entschieden, dass kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt, wenn ein Arbeitgeber aufgrund einer an ihn adressierten gesetzlichen Verpflichtung regelmäßig erweiterte Führungszeugnisse für die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer einholt und diesen die anfallenden Kosten erstattet. Der Kostenersatz stellt danach bei beachtlichen Interessen des Arbeitgebers steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG dar. |
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