Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 07.04.2020 · Nachricht · Lohnsteuer

    Keine Pauschalbesteuerung für eine allein Führungskräften vorbehaltene Jahresabschlussfeier

    | Bekanntlich kann Arbeitslohn aus Anlass einer Betriebsveranstaltung pauschal mit 25 % lohnversteuert werden. Das FG Münster vertritt allerdings die Auffassung, dass die Lohnsteuer für eine ausschließlich für angestellte Führungskräfte ausgerichtete Jahresabschlussfeier nicht entsprechend pauschaliert werden darf (FG Münster 20.2.20, 8 K 32/19 E,P,L; Rev. zugelassen). |