· Fachbeitrag · Minijobs
RV-Befreiung: Zustimmung der Eltern bei Minderjährigen
| Bei einer Auswertung der Neuanmeldungen von April 2014 hat sich ergeben, dass über 10 % aller 450-EUR-Minijobber bei Aufnahme ihrer Beschäftigung noch nicht volljährig und damit nicht voll geschäftsfähig sind. Gerade dieser Personenkreis macht besonders häufig von dem Befreiungsrecht Gebrauch. Damit der Antrag des Minderjährigen auch wirksam ist, wird zwingend die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters benötigt (Minijob-Zentrale, Newsletter 3/14 vom 17.6.14). |
Hinweis | Arbeitgeber sollten darauf hingewiesen werden, dass solche Befreiungsanträge vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben sind.
Quelle: Ausgabe 08 / 2014 | Seite 265 | ID 42823723