19.12.2017 · Nachricht · Nachlassverbindlichkeiten
Steuerschulden aus „zukünftigen“ ESt-Vorauszahlungen abziehbar?
| Die Finanzverwaltung geht hinsichtlich des Abzugs von ESt-Vorauszahlungen davon aus, dass (nur) bis zum Todeszeitpunkt des Erblassers festgesetzte und entstandene Vorauszahlungsbeträge als Nachlassverbindlichkeiten i. S. d. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abziehbar sind (R E 10.8 Abs. 4 ErbStR 2011). Das FG Münster ist dem aktuell entgegengetreten. Danach sind gegenüber dem Erblasser festgesetzte ESt-Vorauszahlungen auch dann zu berücksichtigen, wenn sie ein Kalendervierteljahr betreffen, das erst nach dessen Tod beginnt (FG Münster 31.8.17, 3 K 1641/17 Erb, EFG 17, 1746, NZB BFH: II B 105/17). |
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