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  • 13.07.2021 · Nachricht · Pensionszusage

    Ermäßigte Besteuerung bei nachträglich vereinbartem Kapitalwahlrecht?

    | Im Streitfall hatte ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber bezüglich seiner Pensionszusage nachträglich ein Kapitalwahlrecht vereinbart und sich dann später für die Auszahlung einer teilweisen Kapitalabfindung entschieden. Nun stellte sich die Frage, ob eine ermäßigte Besteuerung gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG nur dann in Betracht kommt, wenn die komplette Versorgungsleistung in einer Summe als Kapitalleistung ausgezahlt wird. Das FG Rheinland-Pfalz (16.6.20, 6 K 1449/18; Rev. BFH: VI R 5/21) hat dies aktuell negativ beschieden. Eine nur teilweise Kapitalauszahlung würde danach eine ermäßigte Besteuerung mangels atypischer Zusammenballung der Einkünfte ausschließen. |