27.09.2021 · Nachricht · Personelle Beherrschung
Betriebsaufspaltung und minderjährige Kinder
| Es ist ein „Klassiker“ der Gestaltungsberatung: Eine Betriebsaufspaltung wird sorgfältig über ein Wiesbadener Modell und die Trennung der Vermögenssphären der Eheleute verhindert; im Erbfall wird das Konstrukt dann aber zur Steuerfalle. Der BFH hat in einem solchen Fall nun brandaktuell wichtige Fragen bezüglich der (ungewollten) Begründung einer Betriebsaufspaltung bei der Beteiligung minderjähriger Kinder an der Erbengemeinschaft geklärt (BFH 14.4.21, X R 5/19). |
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