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  • · Nachricht · Personengesellschaftsanteile

    Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung löst keine Nachversteuerung thesaurierter Gewinne aus

    | Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung löst keine Nachversteuerung von in der Vergangenheit begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen aus (FG Münster 27.1.17, 4 K 56/16 F, n.rkr.). |

     

    Der Streitfall

    Der Kläger hielt Anteile an einer GmbH & Co. KG, für die er in der Vergangenheit für nicht entnommene Gewinne die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG in Anspruch genommen hatte. Im Streitjahr 2012 übertrug er die Anteile auf eine neu gegründete Stiftung. Das Finanzamt nahm eine Nachversteuerung der begünstigt besteuerten Gewinne vor mit der Begründung, dass die Übertragung auf eine Stiftung einer Einbringung in eine Kapitalgesellschaft gleichzustellen sei, weshalb der Nachversteuerungstatbestand des § 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 EStG analoge Anwendung finde.

     

    Der hiergegen erhobenen Klage gab der 4. Senat des FG Münster statt. Der Wortlaut des Nachversteuerungstatbestands sei nicht erfüllt. Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung sei mangels Entgeltlichkeit keine Veräußerung. Der Kläger habe den Anteil auch nicht in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft, sondern in eine andere juristische Person eingebracht. Mangels planwidriger Regelungslücke komme auch eine analoge Anwendung von § 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 EStG nicht in Betracht. Unabhängig davon sei die Übertragung auf eine Stiftung mit der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft auch nicht vergleichbar, weil der Einbringende bei einer Stiftung, die nicht über vermögensmäßige Beteiligungsmöglichkeiten verfüge, keine Gegenleistung erhalte.

     

    Beachten Sie | Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Streitfrage hat der Senat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

     

    Quelle: Pressemitteilung Nr. 3 des FG Münster vom 15.2.17

    Quelle: ID 44544248