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  • 11.02.2020 · Nachricht · Realsplitting

    Prozesskosten für nachehelichen Unterhalt als WK abziehbar

    | Werden Prozessführungskosten aufgewendet, um künftig höhere steuerbare Unterhaltsleistungen nach § 22 Nr. 1a EStG vom geschiedenen Ehegatten zu erhalten, die dieser dann als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1a EStG geltend machen kann, sind diese vollumfänglich als Werbungskosten abziehbar (FG Münster 3.12.19, 1 K 494/18; Rev. BFH: VI R 1/20). |