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  • 29.08.2013 · Fachbeitrag · Recht aktuell

    Vertragspartner: Wer handelt rechtswirksam für eine GbR?

    | Das Hinzusetzen eines (Firmen-)Stempels zu einer Unterschrift des Gesellschafters weist den, der die Unterschrift geleistet hat, als unterschriftsberechtigt für die Gesellschaft aus. Eine so abgegebene Erklärung erfüllt das gesetzliche Schriftformerfordernis. Dies hat der Bundesgerichtshof im Fall des Sozius einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts entschieden, der ­einen Mietvertrag mit einer festen Vertragslaufzeit von zehn Jahren unterzeichnet hatte (BGH 23.1.13, XII ZR 35/11). |