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  • 22.12.2022 · Nachricht · Rentner und Pensionäre

    Rentner mit Minijob – EPP I bleibt erfreulicherweise steuerfrei

    | Rentner und Pensionäre haben im Dezember eine einmalige Energiepreispauschale von 300 EUR erhalten. Die Einmalzahlung erfolgte automatisch durch die Rentenzahlstellen. Die Energiepreispauschale hat erhalten, wer zum Stichtag 1.12.22 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hatte. Anspruch bestand nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsempfänger, verkürzt auch als EPP II bezeichnet, ist nach dem Willen des Gesetzgebers einkommensteuerpflichtig. |