· Fachbeitrag · Sachbezüge
Sachbezugswerte für Verpflegung steigen ab 1.1.16 leicht an
von StB Michael Seifert, Troisdorf
| Jedes Jahr werden die Sachbezugswerte überprüft und an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Für 2016 hat das zur Folge, dass sich die Sachbezugswerte für Verpflegung leicht erhöhen, die Werte für die Überlassung einer Unterkunft bleiben dagegen unverändert. Das ergibt sich aus der 8. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung. |
1. Amtliche Sachbezugswerte 2016
Ab 1.1.16 kommen für alle Bundesländer folgende amtliche Sachbezugswerte zur Anwendung:
| ||||||
2016 | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | |
Für freie Verpflegung mtl. | 236,00 | 229,00 | 229,00 | 224,00 | 219,00 | 217,00 |
Für freie Unterkunft mtl. | 223,00 | 223,00 | 221,00 | 216,00 | 212,00 | 206,00 |
Gesamtsachbezugswert | 459,00 | 452,00 | 450,00 | 440,00 | 431,00 | 423,00 |
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