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  • · Nachricht · Sport und Fernsehen

    Profifußballer kann Kosten für Sportpaket im Sky-Abo nicht geltend machen

    | Das FG Münster hat gerade brandaktuell entschieden, dass die Kosten des „Fußballpakets“ im Sky-Abo auch bei einem Profifußballer keine Werbungskosten darstellen (FG Münster 24.3.15, 2 K 3027/12 E). |

     

    Zum Hintergrund

    Der Kläger, der als Lizenzfußballspieler eines Vereins in der 2. Bundesliga Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte, abonnierte beim Pay-TV-Sender Sky unter anderem das „Fußballpaket“. Die Kosten hierfür machte er als Werbungskosten geltend. Durch das Ansehen der Spiele schule er seine eigenen fußballerischen Fähigkeiten und bereite sich taktisch auf seine Gegenspieler vor. Das Finanzamt gewährte den Abzug nicht, weil der Kläger das Abo in erster Linie aus privatem Interesse am Fußball erworben habe und sich für eine Aufteilung kein geeigneter Maßstab finden lasse.

     

    Das Gericht sah dies ebenso und wies die Klage ab. Die Kosten seien der privaten Lebensführung des Klägers zuzuordnen. Aufwendungen für das Fußballpaket entstünden einer Vielzahl von Steuerpflichtigen wegen des allgemeinen Interesses an den dort gezeigten Spielen der 1. und 2. Bundesliga, des DFB-Pokals sowie der Champions League. Die Übertragungen richteten sich nicht an ein Fachpublikum, sondern an die Allgemeinheit. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung sei davon auszugehen, dass der Kläger das Abo nicht ausschließlich dazu genutzt habe, um sich auf kommende Gegner in der 2. Bundesliga vorzubereiten, sondern auch, um sich andere interessante Spiele anzusehen. Eine Aufteilung der Kosten komme nicht in Betracht, da es hierfür an objektivierbaren Kriterien fehle. Insbesondere habe der Kläger zur tatsächlichen Nutzung des Angebots keine konkreten Angaben gemacht.

     

    Quelle: FG Münster

    Quelle: ID 43328184