31.01.2018 · Nachricht · Steuerfachangestellte
Kein Kindergeld bei Fortbildung zur Bilanzbuchhalterin & Co.
| Mit dem Bestehen der Prüfung zur Steuerfachangestellten schließt ein Kind eine erstmalige Berufsausbildung i. S. d. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG ab. Einem fortwährenden Anspruch auf Kindergeld während der sich anschließenden Fortbildung des Kindes zur staatlich geprüften Betriebswirtin bzw. zur Bilanzbuchhalterin steht nach Ansicht der FG-Richter die Erwerbstätigkeit des Kindes in einer Steuerberaterkanzlei mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von über 20 Arbeitsstunden entgegen (FG Münster 23.5.17, 1 K 3050/16 Kg; Rev. BFH: XI R 25/17). |
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