· Nachricht · Steuerfreie Einnahmen
Keine Steuerfreiheit einer Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten bei einem Polizeibeamten
| Die einem Polizeibeamten gezahlte Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nach §§ 17a ff. EZulV ist nicht nach § 3b EStG steuerfrei. Dies gilt auch, soweit sich die Höhe der Zulage nach den tatsächlich geleisteten Nachtdienststunden richtet ( FG Niedersachsen 28.6.16, 10 K 146/15, EFG 16, 1407, Rev. BFH: VI R 30/16 ). |
PRAXISHINWEIS | Nach Auffassung des FG erfüllen solche „Mischzuschläge“, die nicht nur Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit abgelten, sondern auch andere Erschwernisse und mit denen sämtliche Erschwernisse einheitlich abgegolten werden, die Voraussetzungen des § 3b EStG nicht. |
Quelle: ID 44376283