· Fachbeitrag · Steuerticker
Neues aus Gesetzgebung, Finanzverwaltung und Rechtsprechung auf den Punkt gebracht
von Dipl.-Finw. Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf
| Im „Steuerticker“ weisen wir regelmäßig auf Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung hin, die Sie im Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten. In diesem Beitrag geht es um neue Details zur beschlossenen steuerfreien Inflationsausgleichsprämie. Des Weiteren wird auf Detailfragen zur Energiepreispauschale (kurz: EPP) nach dem EStG eingegangen; daneben ist bekanntlich eine weitere EPP für Rentner geplant, die unabhängig von der EPP nach dem EStG gewährt werden soll. |
1. Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie
Das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz enthält auch eine neue Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11c EStG (= steuerfreie Inflationsausgleichsprämie; BR-Drs. 476/22). Das Gesetz wurde vom Bundestag am 30.9.22 beschlossen. Der Bundesrat hat diesem am 7.10.22 zugestimmt (BR-Drs. 476/22, Beschluss v. 7.10.22).
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„zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom … (einsetzen: Datum des auf den Tag der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes folgenden Tages) bis zum 31.12.24 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3.000 EUR;“ |
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