· Fachbeitrag · Steuerticker
Neues aus Gesetzgebung und Finanzverwaltung auf den Punkt gebracht
von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf
| In unserem „Steuerticker“ weisen wir Sie regelmäßig auf Neuerungen hin, die Sie im Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten. Dieses Mal geht es um die neuen Sachbezugswerte, die Lohnsteuer-Anmeldung 2018 sowie die steuerliche Behandlung von E-Bikes und Elektrodienstwagen. |
1. Die neuen amtlichen Sachbezugswerte
Für Sachbezüge, die seit 2007 von der Sozialversicherungsentgeltverordnung (kurz: SvEV) erfasst werden, sind die sozialversicherungsrechtlich festgelegten Werte auch steuerrechtlich zwingend anzusetzen und damit für die Bewertung von geldwerten Vorteilen bindend (vgl. § 8 Abs. 2 S. 6 bis 9 EStG). Durch die SvEV werden amtliche Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung festgelegt. Zum 1.1.18 ist eine Anpassung dieser amtlichen Sachbezugswerte vorgesehen (Entwurf der zehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung).
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2018 (geplant) | 2017 | 2016 | |
Für freie Verpflegung ‒ monatlich | 246 EUR | 241 EUR | 236 EUR |
Für freie Unterkunft ‒ monatlich | 226 EUR | 223 EUR | 223 EUR |
Gesamtsachbezugswert | 472 EUR | 464 EUR | 459 EUR |
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