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  • · Fachbeitrag · Steuerticker

    Neues aus Gesetzgebung und Finanzverwaltung auf den Punkt gebracht

    von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

    | Im „Steuerticker“ weisen wir Sie regelmäßig auf Neuerungen hin, die Sie in Ihrem Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten. Dieses Mal geht es u. a. um die neuen Sozialversicherungsrechengrößen 2018, das Betriebsrentenstärkungsgesetz und Internetzuschüsse als eine „neue Spielwiese“ der Lohnsteuer-Außenprüfer. |

    1. Sozialversicherungsrechengrößen 2018 beschlossen

    Das Kabinett hat am 27.9.17 die neuen Sozialversicherungsrechengrößen 2018 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2016) turnusgemäß angepasst. Die Einkommensentwicklung im Jahr 2016 betrug im Bundesgebiet 2,42 %, in den alten Bundesländern 2,33 % und in den neuen Bundesländern 3,11 %. Bei der Ermittlung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer abgestellt; „Ein-Euro-Jobs“ bleiben dabei außer Betracht.

     

    Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2018 im Überblick: