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  • · Fachbeitrag · Steuerticker

    Neues aus Gesetzgebung und Finanzverwaltung auf den Punkt gebracht

    von StB Michael Seifert, Troisdorf

    | In unserem „Steuerticker“ weisen wir Sie regelmäßig auf Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung hin, die Sie in Ihrem Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten. |

    1. Gesundheitsförderung und zertifizierte Leistungen

    Nach § 3 Nr. 34 EStG sind steuerfrei: „... zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigen.“

     

    Durch Gesetzesänderungen in 2015 wurde ein für alle Krankenkassen einheitliches Zertifizierungsverfahren durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen für die begünstigten Maßnahmen eingeführt. Die Finanzverwaltung hat nunmehr eine Gesetzesänderung angeregt, wonach die vorgenannte Steuerfreiheit ausschließlich bei Zertifizierung der Maßnahme bzw. des Anbieters zur Anwendung kommt.