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  • · Fachbeitrag · Steuerticker

    Neues aus Gesetzgebung und Finanzverwaltung auf den Punkt gebracht

    von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

    | In unserem „Steuerticker“ weisen wir Sie regelmäßig auf aktuelle Neuerungen hin, die Sie in Ihrem Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten. In diesem Monat geht es u. a. um die Erfassung unbarer Kartenumsätze im Kassenbuch und mögliche Auswirkungen längerer Krankheitszeiten bei der Dienstwagengestellung. |

    1. Erfassung von unbaren Kartenumsätzen im Kassenbuch

    Gegenwärtig ist umstritten, ob Zahlungen mit Geld- oder Kreditkarten im Kassenbuch auftauchen dürfen. In den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vom 14.11.14 heißt es hierzu in Rz. 55:

     

    „In der Regel verstößt die nicht getrennte Verbuchung von baren und unbaren Geschäftsvorfällen oder von nicht steuerbaren, steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen ohne genügende Kennzeichnung gegen die Grundsätze der Wahrheit und Klarheit einer kaufmännischen Buchführung. Die nicht getrennte Aufzeichnung solcher Umsätze ohne genügende Kennzeichnung verstößt in der Regel gegen steuerrechtliche Anforderungen (z. B. § 22 UStG).“