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  • · Fachbeitrag · Steuerticker

    Neues aus Gesetzgebung und Finanzverwaltung auf den Punkt gebracht

    von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

    | Im „Steuerticker“ weisen wir Sie regelmäßig auf aktuelle Neuerungen hin, die Sie im Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten. Über die heißen Diskussionen zur Erfassung unbarer Kartenumsätze im Kassenbuch hatten wir bereits berichtet. Jetzt hat sich das BMF klar positioniert. Interessant sind auch die jüngsten Äußerungen der Finanzverwaltung zur ertragsteuerlichen Behandlung sog. Umwelt- oder Umtauschprämien für Dieselfahrzeuge. |

    1. Buchung von EC-Karten-Umsätzen in der Kassenführung

    Umstritten war lange, ob Zahlungen mit Geld- oder Kreditkarten im Kassenbuch auftauchen dürfen. Nochmals zur Erinnerung:

     

    • In den GoBD vom 14.11.14 (BStBl I 14, 1450, Rz. 55) heißt es dazu: „In der Regel verstößt die nicht getrennte Verbuchung von baren und unbaren Geschäftsvorfällen ohne genügende Kennzeichnung gegen die Grundsätze der Wahrheit und Klarheit einer kaufmännischen Buchführung. Die nicht getrennte Aufzeichnung von nicht steuerbaren, steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen ohne genügende Kennzeichnung verstößt in der Regel gegen steuerrechtliche Anforderungen (z. B. § 22 UStG).“