· Fachbeitrag · Turnierpoker
Glücksspiel kann Steuern kosten: Steuerpflicht von Pokergewinnen, Cash Games & Co.
von Dipl.-Finw. StB Alexander Rukaber, Vechta
| Früher konnte man sich als Steuerpflichtiger darauf verlassen, dass erzielte Gewinne, die überwiegend auf Glück beruhen, nicht der Einkommensteuer unterliegen. Was für Lotteriegewinne auch weiterhin gilt, ist für Pokergewinne seit dem Fall „Eddy Scharf“ längst keine Gesetzmäßigkeit mehr. Auch wenn Poker in Deutschland rechtlich überwiegend als Glücksspiel eingestuft wird, sorgen Finanzverwaltung und Rechtsprechung hier mittlerweile für völlig „neue Spielregeln“. Auch bei „Black Jack“ und anderen Cash Games droht jetzt die Steuerpflicht, zumindest wenn die Geschicklichkeit im Vordergrund steht. |
1. Der Fall „Eddy Scharf“
In der Öffentlichkeit bekannt wurde der Fall des Flugkapitäns und Pokerspielers „Eddy Scharf“, weil das FA Köln-Mitte seine Pokergewinne als steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb ansah. Danach sei das Turnierpokerspiel in den Varianten „Texas Hold’em“ und „Omaha“ nicht als reines Glücksspiel, sondern als Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel einzustufen. Seine Klagen vor dem FG Köln (31.10.12, 12 K 1136/11) und dem BFH (16.9.15, X R 43/12) waren erfolglos. Mit Beschluss vom 16.8.17 wurde auch die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (2 BvR 2387/15). Man könnte meinen, damit sei die Einkommensteuerpflicht von „Kartenspielgewinnen“ endgültig geklärt. Doch weit gefehlt.
2. „Black Jack“ und „Cash Games“
Jüngst hatte der BFH wiederum zur Einkommensteuerpflicht von Gewinnen aus Turnierpokerspielen zu entscheiden. Neu war allerdings die Frage, ob Gewinne aus der Teilnahme an „Cash Games“ und „Black Jack“ in Spielcasinos der Einkommensteuer unterliegen (BFH 7.11.18, X R 34/16).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig