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  • 17.05.2016 · Fachbeitrag · Übertragung von GmbH-Anteilen

    Untergang von Verlustvorträgen bei vorweggenommener Erbfolge

    | Aktuell hat der 9. Senat des FG Münster entschieden, dass körperschaftsteuerliche Verlustvorträge auch dann gemäß § 8c KStG wegfallen, wenn Anteile im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übergehen (FG Münster 4.11.15, 9 K 3478/13 F, Abruf-Nr. 146702 ; Rev. BFH: I R 6/16). Allein der Umstand der vorweggenommenen Erbfolge rechtfertige auch keine Billigkeitsmaßnahme gemäß § 163 AO). |