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  • 16.10.2018 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Arbeitgeber übernimmt Umzugskosten – ein steuerbarer Vorgang?

    | Übernimmt ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer Kosten des Umzugs, ist umsatzsteuerlich zu prüfen, ob dadurch eine steuerpflichtige Leistung erbracht wird und ob der Arbeitgeber aus den übernommenen Rechnungen die Vorsteuern ziehen kann. Das FG Hessen hat nun für einen Konzernfall, bei dem mehrere Arbeitnehmer an einen neuen Standort versetzt wurden, entschieden, dass kein steuerbarer Vorgang anzunehmen ist. Des Weiteren komme ein Vorsteuerabzug nur dann in Betracht, wenn der private Bedarf des Arbeitnehmers, den Arbeitsplatz rechtzeitig zu erreichen, hinter das unternehmerische Interesse des Arbeitgebers zurücktritt (FG Hessen 22.2.18, 6 K 2033/15, Rev. BFH: V R 18/18). |